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Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie wird nicht verlängert
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zum 1.7.2020 eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, von 19 % auf 7 % eingeführt. Diese Senkung wurde zuletzt bis Ende 2023 verlängert.
Eine dauerhafte Ermäßigung auf 7 % konnte im Bundestag am 21.9.2023 keine Mehrheit finden und wurde somit abgelehnt.
Anmerkung: Dies ist noch keine endgültige Entscheidung. Sobald hier eine Entscheidung getroffen wurde, werden wir berichten.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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