• Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz muss bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden
  • Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
  • Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden